(1) TRIBAX ist die Geschäftsbezeichnung der TRIBAX GmbH im Zusammenhang mit der Bereitstellung und den Serviceleistungen der gleichnamigen Internet-Plattform. Im Folgenden bezeichnet TRIBAX, je nach Sinnzusammenhang, entweder die Internet-Plattform oder die TRIBAX GmbH als deren Anbieterin und Vertragspartnerin des Nutzers.
(2) Mit dem Abschluss des Registrierungsvorganges durch den Nutzer und der Freischaltung des Nutzeraccounts durch TRIBAX kommt ein Vertrag zwischen dem Nutzer und TRIBAX unter den nachfolgenden Nutzungsbedingungen zustande.
(3) Entgegenstehende oder von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Bestimmungen des Nutzers werden im Zweifel nur durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch TRIBAX anerkannt. Diese Nutzungsbedingungen gelten für sämtliche Dienste von TRIBAX.
(1) TRIBAX ist berechtigt, diese Bedingungen während der laufenden Mitgliedschaft zu ändern und anzupassen. TRIBAX wird dem Nutzer die geänderten Bedingungen übermitteln und auf die Neuregelungen besonders hinweisen. Zugleich wird TRIBAX dem Nutzer eine angemessene Frist für die Erklärung einräumen, ob er die geänderten Nutzungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. TRIBAX wird den Nutzer bei Fristbeginn ausdrücklich auf diese ''Rechtsfolge'' hinweisen. Widerspricht der Nutzer der Änderung dieser Bedingungen, so ist TRIBAX berechtigt, den Nutzungsvertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Nutzungsbedingungen gegenüber den übrigen Nutzern, fristlos zu kündigen.
(2) TRIBAX GmbH ist berechtigt, den Betrieb der Internet-Plattform TRIBAX auf einen anderen Rechtsträger zu übertragen. Dieser tritt dann anstelle der TRIBAX GmbH vollständig in die Rechte und Pflichten aus dem mit dem Nutzer geschlossenen Vertrag ein. TRIBAX wird den Nutzer in Textform über den anstehenden Wechsel des Vertragspartners und seine jederzeitige Möglichkeit zur Kündigung des Nutzungsvertrages unterrichten.
(1) TRIBAX stellt eine weltweit zugängliche Internet-Plattform bereit, die es den Nutzern ermöglicht, sich mit anderen Nutzern zu Communities zusammenzuschließen, die Community zu organisieren, untereinander in Kontakt zu treten und die Kontakte zu verwalten, zu kommunizieren und gegenseitig digitale Inhalte und Dienste zugänglich zu machen.
(2) TRIBAX ermöglicht dem Nutzer die Einrichtung eines eigenen Nutzeraccounts mit einer eigenen Profilseite (s. § 4). Dem registrierten Nutzer stehen grundlegend zwei Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung: Der Nutzer kann gemäß den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen eine oder mehrere Communities gründen und auch anderen Communities beitreten.
(3) TRIBAX stellt die technischen Voraussetzungen für die vertragsgegenständliche Nutzung der Internetplattform bereit. Vorbehaltlich anders lautender vertraglicher Vereinbarung nimmt TRIBAX keinerlei Einfluss auf die rechtliche, inhaltliche und personelle Gestaltung der Communities, insbesondere nicht auf die interne Festlegung von Beitrittsbedingungen und Verhaltensregeln. Rechtliche und zwischenmenschliche Streitigkeiten über Angelegenheiten der Mitgliedschaft in einer Community sind allein zwischen dem Nutzer und der Community, vertreten durch den Community-Gründer der Community, zu führen. Die rechtlichen Verhältnisse der Community-Mitglieder untereinander sind von den vertraglichen Beziehungen zwischen TRIBAX und den einzelnen Nutzern unabhängig.
(4) TRIBAX steht dem Nutzer zu mindestens 95% im Jahresmittel zur Verfügung. Unvermeidbare, unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse, die zur Nichtverfügbarkeit der Dienste von TRIBAX führen können, wie z.B. Stromausfälle, Hackingeingriffe, Ausfälle der Telekommunikationsleitungen ab dem Übergabepunkt an das Internet werden auf das Verfügbarkeitsminimum nicht angerechnet.
(1) Als Nutzer von TRIBAX können sich natürliche oder juristische Personen registrieren. Die Registrierung einer juristischen Person kann nur über eine vertretungsberechtigungsberechtigte Person vorgenommen werden. Der Nutzer ist verpflichtet, gemäß den Vorgaben des Registrierungsformulars wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu seiner Person zu machen und seine Daten stets auf dem aktuellen Stand zu halten.
(2) Der Nutzer ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten, sicher aufzubewahren und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Wird das Passwort gegenüber Dritten bekannt, so hat das Mitglied TRIBAX hiervon unverzüglich per E-Mail oder schriftlich zu informieren, damit das alte Passwort gesperrt und ein neues Passwort vergeben werden kann. Der Nutzer ist nicht berechtigt, seinen Nutzeraccount Dritten zur Verfügung zu stellen. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass es für die Handlungen eines Dritten, dem er den Nutzeraccount zur Verfügung stellt ist, vollumfänglich verantwortlich ist.
(3) Im Zuge des Registrierungsvorganges legt der Nutzer zugleich seinen eigenen Nutzeraccount an, über das er seine gegründeten Communities und Teilnahme in anderen Communities zentral verwalten kann. Zugleich legt der Nutzer beliebig viele Profilseiten an, mit der er Teile der Daten seines Nutzeraccounts für andere Nutzer zugänglich und per Suchanfrage abrufbar macht.
(4) Der Nutzeraccount hält im Wesentlichen folgende Nutzungsmöglichkeiten bereit:
(1) Der Nutzer kann seine durch den Abschluss des Registrierungsvorgangs erfolgte Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform gegenüber TRIBAX (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erhalt der Bestätigungs-E-Mail durch TRIBAX. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
(2) Der Widerruf ist zu richten an:
TRIBAX GmbH Linienstr.150 D-10115 Berlin, Germany Fax: 030 85600063 Mail: info@TRIBAX.com
(3) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (Gebrauchsvorteile) herauszugeben. TRIBAX wird die vom Nutzer eingegebenen Registrierungsdaten im Falle des Widerrufs löschen.
(4) Das Widerrufsrecht erlischt, wenn TRIBAX mit der Ausführung der vertragsgegenständlichen Leistungen mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Nutzer diese selbst veranlasst hat. Dies ist der Fall, wenn der Nutzer sich nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail bei TRIBAX einloggt.
(5) Unabhängig vom Widerrufsrecht kann das Mitglied die Mitgliedschaft auch jederzeit gemäß § 13 kündigen.
(1) Jeder registrierte Nutzer ist berechtigt, eine eigene Community zu gründen. Communites dürfen jedoch nur gegründet werden, wenn diese als Communities genutzt werden sollen. Die Gründung von Communities „auf Vorrat“ oder zu communityfremden Zwecken (Weiterverkauf, Nutzung von Web-Space) ist unzulässig. Wird eine Community nicht innerhalb von zwei Monaten ab Gründung von mindestens zwei Nutzern genutzt, ist TRIBAX berechtigt, die Community zu schließen.
(2) Kostenlose Communites können bis zu 100 Nutzern und einer Admin-Rolle betrieben werden. Im Zuge einer Business-Community kann der Umfang erweitert und angepasst werden.
(3) Die Gründung und Nutzung von Communities ist bis zu einem Speicherplatz von 5 GB kostenlos. Je weiteren 5 GB Speicherplatz wird eine monatliche Vergütung von pauschal 10,00 € (incl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) fällig. Kostenschuldner ist der Gründer der Community. Die Nutzung von Speicherkapazitäten kann durch die Auswahl der verfügbaren Features gesteuert werden. Das genutzte Speichervolumen ist jederzeit über den Account ersichtlich, vor Überschreitung des Speichervolumens von 5 (10, 15 etc.) GB wird TRIBAX einen entsprechenden Hinweis übermitteln.
(4) TRIBAX räumt dem Gründer der Community die Option ein, die Community werbefrei zu gestalten. Für die werbefreie Version der Community fällt eine monatliche Vergütung von pauschal 20,00 € (incl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) an.
(5) TRIBAX stellt dem gründenden Nutzer einen eigenen Admin-Account zur Verwaltung seiner Community zur Verfügung. Der gründende Nutzer übernimmt die Funktion des Community-Gründers, der für die Organisation und Verwaltung der Community verantwortlich ist. Die Funktion des Community-Gründers kann auch später an ein anderes Community-Mitglied übertragen werden. Die Löschung des eigenen Admin-Accounts ist erst dann möglich, wenn ein neuer Admin-Account für den neuen Community-Gründer freigeschaltet worden ist.
(6) Bei der Gründung der Community legt der Community-Gründer fest, ob es sich um eine öffentliche oder um eine geschlossene Community handelt. Öffentliche Communities sind für jeden Internetnutzer einsehbar, jeder Nutzer kann dieser Community beitreten. Geschlossene Communitites sind für Nutzer nur dann zugänglich, wenn Sie durch den Community-Gründer freigeschaltet wird.
(7) Bei der Gründung der Community legt der Community-Gründer fest, welchem gemeinschaftlichen Zweck oder Thema die Community gewidmet ist und bestimmt den Namen der Community. Nicht zulässig sind folgende Zwecke oder Themen:
(8) Dem Nutzer, der eine Community gründet, steht es frei, Beitrittsbedingungen und Verhaltensregeln für die Community zu definieren. Die Beitrittsbedingungen und Verhaltensregeln dürfen den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen nicht widersprechen.
(9) Der Community-Gründer kann über seinen Admin-Account in eigener Verantwortlichkeit folgende Funktionen ausüben:
(1) Jede Community erhält eine eigene Subdomain zur TRIBAX-Domain. Die Vergabe der Subdomains folgt dem Prinzip „first come – first served“. TRIBAX ist zur Überprüfung eventueller prioritätsälterer Namens- und Markenrechte an der Subdomain nicht verpflichtet.
(2) Die Verwendung von bekannten marken- oder namensrechtlich geschützten Bezeichnungen für eine Subdomain ist nicht zulässig. Im Übrigen obliegt es dem Gründer der Community, die von ihm gewählte Subdomain auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen.
(1) Der Nutzer kann beliebig vielen Communities beitreten. Voraussetzung für den Beitritt ist entweder, dass es sich um eine offene Community handelt, oder dass der Nutzer freigeschaltet wurde.
(2) Da die Communities ihre jeweiligen Beitrittsbedingungen und Verhaltensregeln in eigener Verantwortlichkeit aufstellen, hat der Nutzer keinen Anspruch gegenüber TRIBAX auf Zugang und Beitritt zu einer Community, sondern kann diese Ansprüche ausschließlich gegenüber der Community selbst geltend machen.
(3) TRIBAX stellt den Community-Gründern technische Möglichkeiten zur Organisation und Verwaltung der Community zur Verfügung, vgl. § 6 Abs. (5) und (6), die diese in eigener Verantwortlichkeit ausüben können. Die Nutzungsmöglichkeiten von TRIBAX innerhalb der Communities stehen dem Nutzer daher beschränkt um die eventuellen Handlungen und Maßnahmen der Community-Gründer zur Verfügung. TRIBAX ist gegenüber dem Nutzer nicht verpflichtet, die Handlungen und Maßnahmen der Community-Gründer zu überwachen oder zu unterbinden.
(1) Der Nutzer darf die von TRIBAX bereitgestellten Dienste und Anwendungen nur im Rahmen der vertraglich vorausgesetzten Zwecke (Gründung und Verwaltung von Communities, Beitritt zu Communities) nutzen. Jede über diese Zweckbindung hinausgehende missbräuchliche Nutzung ist dem Nutzer untersagt, dazu zählen insbesondere folgende Handlungen:
(2) Der Nutzer hat sicherzustellen, dass er durch das Einstellen von Inhalten (Texte, Bilder, Fotos, Videos, Namen, Marken, Geschäftsbezeichnungen u.ä.) keine Rechte Dritter verletzt. Der Nutzer stellt TRIBAX von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese in Bezug auf eine von ihm begangene und von ihm zu vertretende Rechtsverletzung (z.B. Verletzung von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Wettbewerbsverletzungen) gegenüber TRIBAX geltend machen. Der Nutzer übernimmt diesbezüglich sämtliche notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) TRIBAX hat für die Nutzung der Internet-Plattform eine virtuelle Hausordnung in Form der TRIBAXiquette festgelegt, die von sämtlichen Nutzern zu beachten ist.
(4) TRIBAX ist berechtigt, die vom Nutzer eingestellten Inhalte zu löschen, wenn diese gegen die Rechte Dritter verstoßen oder Dritte wegen einer Rechtsverletzung Ansprüche geltend machen oder wenn diese gegen die Bedingungen aus Abs. (1) oder die TRIBAXiquette verstoßen.
(1) Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen eine oder mehrere der in § 9 Abs. (1) ausdrücklich aufgezählte Unterlassungspflichten, verpflichtet sich der Nutzer zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe deren Höhe im Einzelfall von TRIBAX festzusetzen und ggf. vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist.
(2) Dieselbe Verpflichtung trifft den Community-Gründer für den Fall, dass er schuldhaft eine Community zu den in § 6 Abs. (4) als unzulässig bezeichneten Zwecken und Themen eröffnet.
(1) TRIBAX enthält Programmierschnittstellen zu den Internetdiensten und Webapplikationen dritter Anbieter. Der Nutzer erhält somit über die Benutzeroberfläche der Anwendung Zugriff auf diese Dienste und Applikationen. Die jeweils aktuellen Dienste und Applikationen findet der Nutzer in seinem Nutzeraccount vor. Die Programmierschnittstellen und der Content werden von den jeweiligen Anbietern zur Verfügung gestellt. Der Nutzer ist bei der Nutzung der jeweiligen Dienste und Applikationen an die vertraglichen Bedingungen und Erklärungen der jeweiligen Anbieter gebunden.
(2) Tribax hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit der Server der Drittanbieter oder auf die Verfügbarkeit der Datenwege und übernimmt dementsprechend nicht das Risiko für das Fehlschlagen von Datenübertragungen.
(3) Die Regelung des § 8 Abs. (3) gilt in Bezug auf die eingebundenen Applikationen entsprechend; der Nutzer hat auch gegenüber TRIBAX sicherzustellen, dass die von ihm aus fremden Applikationen übertragenden Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.
(1) Die Communities und die einzelnen Nutzer sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Bedingungen berechtigt, Werbe- und Marketingmaßnahmen innerhalb von TRIBAX zu realisieren.
(2) Hinsichtlich der Platzierung von bezahlter Werbung für Dritte (z.B. Bannerschaltung, Sponsored Links, Anzeigen, Empfehlungsmarketing) sind die Nutzer und Communities auf die von TRIBAX bereitgestellten Angebote von Kooperationspartnern beschränkt, d.h. den Nutzern und Communities ist es untersagt, bezahlte Werbemittel für Dritte in die eigene Profilseite oder die Community zu integrieren, es sei denn, die Werbemittel werden von TRIBAX bereitgestellt oder TRIBAX erteilt eine schriftliche Genehmigung.
(3) Unter der Rubrik ?Meine Empfehlungen? stehen den Nutzern und Communities eine Auswahl von Produkten und Leistungen zur Verfügung, für die sie in Nachrichten, Forenbeiträgen oder Profilseiten Empfehlungen aussprechen können. Für diese Empfehlung generiert TRIBAX einen Link zu Internetseiten, in denen die empfohlenen Produkte und Leistungen angeboten werden.
(1) Der Nutzer räumt TRIBAX das einfache (= nicht exklusive), zeitlich und örtlich unbeschränkte Nutzungsrecht ein, die von ihm bei TRIBAX eingestellten Inhalte und Medien, einschließlich des freigeschalteten Nutzerprofils zu vervielfältigen, zu verbreiten, im Internet öffentlich zugänglich zu machen und zu bearbeiten. Da TRIBAX dieses Recht nicht exklusiv zusteht, ist der Nutzer darin frei, auch anderen Anbietern Nutzungsrechte einzuräumen.
(2) Im Hinblick auf die grundsätzlich kostenfreie Nutzung der Internet-Plattform TRIBAX, erhält der Nutzer für die Einräumung des oben bezeichneten Nutzungsrechts keine Vergütung. Die Vorschriften der §§ 32, 32a UrhG bleiben hiervon unberührt.
(1) Der Nutzer ist berechtigt, den Nutzungsvertrag mit TRIBAX jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Im Falle der Kündigung wird das Profil des Nutzers gelöscht, seine in Foren veröffentlichten Beiträge und weitere Inhalte, welche der Nutzer in Communities an anderen Orten als seinem Profil veröffentlicht und versendet hat bleiben jedoch, ohne Verlinkung zu seinem Profil, bestehen.
(2) TRIBAX ist berechtigt, die Dienste mit einer Frist von einem Monat zum Ende des vorangehenden Monats zu kündigen.
(3) TRIBAX ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer
(4) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der TRIBAX zur fristlosen Kündigung berechtigt, ist TRIBAX auch berechtigt, den Nutzeraccount zu sperren und die Einrichtung eines neuen Accounts für diesen Nutzer für einen angemessenen Zeitraum zu verweigern.
(5) TRIBAX ist weiterhin zur Kündigung des Vertrages und zur Löschung des Nutzeraccounts berechtigt, wenn der Nutzer sich mindestens ein Jahr lang nicht mehr bei TRIBAX eingelogged hat.
(6) TRIBAX ist berechtigt, eine Community zu schließen, wenn die Community die Beschränkungen des § 6 Abs. (3) nicht einhält.
(1) TRIBAX haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet TRIBAX ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet TRIBAX in demselben Umfang.
(2) Die Regelung des vorstehenden Absatz (1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche auf dem Gebiet der gewerblichen Schutzrechte und des Urheberrechts.
(2) Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen lässt die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen unberührt.
(3) Hat der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand der Sitz von TRIBAX. TRIBAX kann den Nutzer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.